Algemeine Geschäftsbedingungen
Miete Gerät ohne Zubehör Fr. –.85 / Portion (Inkl. MWST)
Wird die Mindestbezugsmenge von 100 Portionen pro Gerät nicht erreicht wird eine Pauschale von Fr. 85.00 pro Gerät verrechnet.
Miete Gerät mit Zubehör Fr. 1.00 / Portion (Inkl. MWST)
Wird die Mindestbezugsmenge von 100 Portionen pro Gerät nicht erreicht wird eine Pauschale von Fr. 100.00 pro Gerät verrechnet.
Das Verbrauchsmaterial umfasst Kaffeebohnen, grosse- und kleine Becher (auf Wunsch auch Latte Macchiatto-Becher), Zucker, Rührstäbchen und Tee und wird in vereinbarter Menge zur Verfügung gestellt. Avidox AG liefert keinen Kaffeerahm und keine Milch! Das nach der Veranstaltung übrig gebliebene Material muss retourniert werden, ansonsten wird dieses in Rechnung gestellt. Sollte während der Veranstaltung das Verbrauchsmaterial ausgehen, so kann dieses bei Avidox AG nachbestellt werden. Durch den Veranstalter selber organisiertes Verbrauchsmaterial wird dem Kunden nicht zurückerstattet!
Zahlungskonditionen
Die Zahlung erfolgt bei Rückgabe des Mietobjektes in bar oder innert 14 Tagen netto nach Rechnungsstellung.
Lieferung/Rückschub
Für die Lieferung und den Rückschub wird ein Zuschlag gemäss Distanz und Preisliste erhoben.
Übergabe und Rückgabe
Das Mietobjekt wird dem Kunden in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sowie frei von offensichtlichen Schäden übergeben. Durch die Unterzeichnung des Geräteformulars wird der einwandfreie Zustand bestätigt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt in gleichem Zustand mit den Dokumenten und allem Zubehör am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Falls das Mietobjekt vertragswidrig verwendet wird, behält sich Avidox AG, ohne vorgängige Abmahnung, das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Haftung für das Mietobjekt
Der Mieter haftet während der Mietdauer vollumfänglich für Schäden am Mietobjekt durch Beschädigung, Vandalismus oder Diebstahl. Im Falle eines Diebstahls des Mietobjektes verrechnet Avidox AG dem Mieter den aktuellen, empfohlenen Verkaufsrichtpreis.
Rücktritt
Beide Parteien haben das Recht bis 5 Arbeitstage vor Beginn des Anlasses von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Falls der Rücktritt später erfolgt, behält sich Avidox AG vor, eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde, die Bestimmungen des Obligationenrechtes. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Egerkingen.